Dieser Königs-Schloot begrenzte seinerzeit eine weitere östliche Aufstreckung der Moorsiedlung Holtermoor zu den Flächen, die der hannoversche König nach dem Urbarmachungsedikt von 1765 für sich beanspruchte und an Moorkolonisten in Erbpacht geben wollte.
Auf schulischem und politischem Gebiet sowie von der Siedlungsstruktur her bildeten Holterfehn und Holtermoor eine Einheit. Schon zu Beginn der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts war die Kolonisierung Holterfehns abgeschlossen und alle Moorkolonate waren Siedlern in Erbpacht verliehen worden.
Die Einwohnerzahl Holterfehns schnellte innerhalb von knapp 40 Jahren auf ca. 800 Menschen.
Schon bald fanden die zahlreichen Nachkommen der ersten Colonisten auf dem Holterfehn keine freien Kolonate mehr und wandten sich ostwärts in das 1864 neu begonnene West-Canal, das seit 1893 den Namen Idafehn führt. Dort halfen auch zahlreiche Holterfehner Kolonisten bei der Anlage des West-Canals.
Kurz vor dem I. Weltkrieg legte die Gemeinde Holtermoor an zentraler Stelle in Holterfehn einen eigenen Friedhof an. Bis dahin mussten alle Beisetzungen in Rhaude (oder den Nachbarorten Potshausen und Ostrhauderfehn-Untenende) erfolgen. 1961 erbaute die Kirchengemeinde Rhaude, zu der Holtermoor und Holterfehn gehörten, an der heutigen Kapellenstraße beim Friedhof eine Kapelle. Diese führt heute den Namen Martin-Luther-Kirche. Seit Anfang der 70er Jahre gehören Holterfehn und Holtermoor kirchlich zur Kirchengemeinde Ostrhauderfehn.
Angaben zur Entwicklung der Einwohnerzahl sind unter den Ausführungen zum Ortsteil Holtermoor zu finden, da Holterfehn und Holtermoor zusammen die politische Gemeinde Holtermoor bildeten.
Durch den freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinde Holtermoor mit der Gemeinde Ostrhauderfehn im Jahre 1970 gab die Gemeinde Holtermoor ihre Eigenständigkeit auf und wird aufgrund des ausgehandelten Gebietsänderungsvertrages seither als Ortsteile Holtermoor und Holterfehn in der neuen Einheitsgemeinde Ostrhauderfehn geführt.