Die Abfallbeseitigungsgebühr wird vom Landkreis Leer gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Leer in der für den Erhebungszeitraum gültigen Fassung erhoben.
Die Abfuhr von Restmüllsäcken, Wertstoffsäcken und Grünabfallsäcken erfolgt in Ostrhauderfehn donnerstags ab 6.00 Uhr morgens. Altglas ist in Container zu entsorgen.
=> Liste Verkaufs- und Verteilstellen Abfallsäcke
Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Landkreis Leer, Abfallwirtschaftsbetrieb, Friesenstr. 33-35, 26789 Leer, Telefon 0800/9252423 (Kostenlose Hotline).