Impressum

Herausgeber und Verantwortlicher:
Gemeinde Ostrhauderfehn
-Der Bürgermeister-
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Tel. 04952/805-0
E-mail: gemeinde(at)ostrhauderfehn.de

Datenschutzbeauftragter:
Behördlicher  Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Ostrhauderfehn
Zweckverband KDO
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
E-Mail: datenschutz@kdo.de

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstr. 5
30159 Hannover

Telefon: (0511) 120 45 00 
Telefax: (0511) 120 45 99 
E-Mail: poststelle(at)lfd.niedersachsen.de

Zugang zur elektronischen Kommunikation:

Die Gemeinde Ostrhauderfehn Ostrhauderfehn eröffnet den Zugang für eine elektronische Kommunikation mittels E-Mail oder durch Verwendung elektronischer Formulare. Die auf diesen Internetseiten und auf dem Briefbogen der  Gemeinde Ostrhauderfehn bekannt gemachten E-Mail-Adressen können gemäß § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die elektronische Kommunikation verwendet werden.

Für die Übermittlung von E-Mails und die Verwendung elektronischer Formulare sind folgende Anforderungen zu beachten:

1. Zugangseröffnung für rechtsverbindliche elektronische Kommunikation
Die Gemeinde Ostrhauderfehn bietet mit der Einführung der sogenannten Virtuellen Poststelle, realisiert durch das Produkt „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP), die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung.
Über diese Virtuelle Poststelle (VPS), können ab sofort rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente elektronisch an die Gemeindeverwaltung gesandt werden. Die für viele Behördengänge benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch eine „qualifizierte elektronische Signatur“ am Computer ersetzt. Bisher konnten online nur einfache (formfreie) Vorgänge abgewickelt werden, die keine Schriftform voraussetzen.
Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Nds. VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger oder die Empfängerin hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Gemeinde Ostrhauderfehn eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der im folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Ostrhauderfehn gelten.
 
Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Formfreie Vorgänge
Für Vorgänge oder Anfragen, die eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorsehen, ist auch eine digitale Signatur nicht erforderlich.
Formfreie Vorgänge oder Anfragen können weiterhin per E-Mail an alle aufwww.ostrhauderfehn.de oder in Briefköpfen der Gemeindeverwaltung ausgewiesenen E-Mail-Adressen gesandt werden.
Für eine formfreie Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung kann darüber hinaus auch folgende zentrale E-Mail-Adresse genutzt werden: gemeinde(at)ostrhauderfehn.de .

Formgebundene Vorgänge
Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können jetzt an die Virtuelle Poststelle (VPS) der Gemeinde Ostrhauderfehn rechtsverbindlich und sicher elektronisch übermittelt werden.

Hierfür steht das Programm EGVP unter www.egvp.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Andere verschlüsselte oder signierte E-Mails nimmt die Gemeindeverwaltung aus technischen und organisatorischen Gründen nicht entgegen.

Für die Durchführung der qualifizierten elektronischen Signatur wird eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät benötigt. Auf der Signaturkarte muss sich die qualifizierte elektronische Signatur befinden. Diese und auch das Kartenlesegerät kann bei verschiedenen Anbietern (z.B. bei der Hausbank) bestellt werden. Unterstützt werden vom EGVP alle in Deutschland gängigen qualifizierten Signaturkarten. Nicht unterstützt werden z.B. HBCI-Bank-Karten. Eine Auflistung der unterstützten Karten findet sich unter www.egvp.de.

Die Gemeinde Ostrhauderfehn behält sich in Zweifelsfällen vor, eingehende signierte Nachrichten per Briefpost zu beantworten. Wir setzen die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten voraus, die Verwendung eines Pseudonyms ist unzulässig.
  
2. Aus Sicherheitsgründen sollten E-Mails nur im Text-Format versendet werden. Dokumente, die als Anlage mit einer E-Mail an die Gemeinde Ostrhauderfehn gesendet werden, sollten nur folgende Formate haben: *.pdf, *.zip, *.doc, *.xls.
       
3. Elektronische Formulare auf den Internetseiten der Gemeinde Ostrhauderfehn können nur verwendet werden, wenn das Programm Acrobat Reader auf dem PC installiert ist.
Datenschutzhinweise:
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