Auf der Homepage der Grundschule Ostrhauderfehn unter www.grundschule-ostrhauderfehn.de und auf der Homepage der Grundschule Holtermoor unter https://wordpress.nibis.de/gshmoor/ finden Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen.
Schulpflichtig werden im Jahr 2026 alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2025 bis 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtsdatum 01.10.2019-30.09.2020).
Kinder, die nach dem Stichtag (30.09.2020) sechs Jahre alt werden (Kann-Kinder), können auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigen in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozial-emotionalen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Wenn das Kind nach Ansicht der Erziehungsberechtigten diese Voraussetzung erfüllt, sollten diese zunächst Rücksprache mit den Erzieherinnen nehmen und die Meinung der vorschulischen Einrichtung in ihre Überlegungen einbeziehen.
Bitte füllen Sie bis zum 28. Februar 2025 die erforderlichen Unterlagen aus und schicken diese per Mail oder per Post an die Grundschule Ostrhauderfehn oder an die Grundschule Holtermoor. Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Homepage. Sollten Sie dazu keine Möglichkeit haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat.