Gemeinsame Bekanntmachung der Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn

Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsbeisitzer*innen

Die Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum 29. November 2024 für die voraussichtlich am 23. Februar 2025 durchzuführende Bundestagswahl Wahlberechtigte als Beisitzer*innen für den Wahlvorstand vorzuschlagen.
Bewerber*innen auf Wahlvorschlägen sowie Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nach § 9 Abs. 3 BWahlG nicht in ein Wahlehrenamt berufen werden.

Ostrhauderfehn, Rhauderfehn, den 13.11.2024

Gemeinde Ostrhauderfehn                                      
Der Bürgermeister 
Harders  

Gemeinde Rhauderfehn
Der Bürgermeister
Müller