Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsbeisitzer*innen
Die Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum 29. November 2024 für die voraussichtlich am 23. Februar 2025 durchzuführende Bundestagswahl Wahlberechtigte als Beisitzer*innen für den Wahlvorstand vorzuschlagen.
Bewerber*innen auf Wahlvorschlägen sowie Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nach § 9 Abs. 3 BWahlG nicht in ein Wahlehrenamt berufen werden.
Ostrhauderfehn, Rhauderfehn, den 13.11.2024
Gemeinde Ostrhauderfehn
Der Bürgermeister
Harders
Gemeinde Rhauderfehn
Der Bürgermeister
Müller